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Transparenz & Klarheit

IHRE PREISANPASSUNG

Wie ihr alle in euren Betrieben sind auch wir von den aktuell hohen Preissteigerungen betroffen. Die Kosten für die technische Infrastruktur wie z.B. für Server oder Räumlichkeiten sind genauso wie die Lohnkosten stark gestiegen. Daher müssen wir für die zukünftige Berechnung deiner Lizenzkosten die Inflation mitberücksichtigen.

Wir haben nun eine Preisanpassung im Rahmen des Verbraucherpreisindexes vorgenommen.

Um diese Anpassung für dich so niedrig wie möglich zu halten, haben wir einen Teil der Kosten durch die Optimierung unserer Prozesse ausgeglichen.

Nur als wirtschaftlich gesundes Unternehmen können wir dir weiterhin erstklassigen Service und die Weiterentwicklung unserer zahlreichen Softwarelösungen garantieren.

Für Fragen zur Preisanpassung oder Beratungsgespräch stehen wir die gerne jederzeit zur Verfügung.

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Übersicht Zimmerpreisentwicklung in der Hotellerie

Auch in der Hotellerie haben sich die Preise in den letzten Jahren um 10-15% erhöht. Das zeigen neben den Zahlen der WKO* auch die Zahlen der easybooking KundInnen.*

Häufig gestellte Fragen

Wieso führen wir eine Preisanpassung durch?

Seit Gründung der zadego GmbH konnten wir dir durch regelmäßige interne Einsparungen über viele Jahre denselben Preis für unsere Leistungen anbieten. Aufgrund der zuletzt anhaltenden, außergewöhnlich hohen Preisniveausteigerungen sind wir nun dazu gezwungen, gewisse Kosten weiter zu verrechnen. Auch in der Hotellerie werden jährliche Preisanpassungen vorgenommen, um die höheren Betriebs- und Lohnkosten zu decken.

Wie wird die Preisanpassung berechnet?

Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist ein Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung bzw. für die Inflation in Österreich. Daneben ist der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) die Grundlage für die vergleichbare Messung der Inflation in Europa und für die Bewertung der Geldwertstabilität innerhalb der Euro-Zone. Der VPI wird neben seiner Rolle als allgemeiner Inflationsindikator für die Wertsicherung von Geldbeträgen (z.B.: Mieten, Unterhaltszahlungen) verwendet, er ist aber auch Datenbasis für Lohnverhandlungen.

Damit sind beide Verbraucherpreisindizes (VPI und HPVI) wichtige Kennzahlen für österreichische und europäische Datenanwender:innen. Seit 1958 wurde der VPI im Jahr 2020 zum zehnten Mal einer Revision unterzogen.

Der aktuelle VPI wird monatlich von der Statistik Austria neu berechnet. 

Seit Juli 2022 wird individuell im Rahmen der Rechnungserstellung für jeden Kunden die Preisanpassung vorgenommen und auf der Rechnung ausweisen, um für volle Transparenz zu sorgen. Wir bitten dich um Verständnis, dass die Preisanpassung nicht länger als einen Monat im Vorhinein kommuniziert werden kann. Die Unberechenbarkeit des Marktes und der Preisentwicklung lässt eine längere Vorhersage nicht zu.

Wie lange dient der Preisindex als Berechnungsgrundlage?

Die aktuellen Entwicklungen zwingen uns dazu, wie jedes andere Unternehmen, wirtschaftlich zu denken und die Preise dementsprechend anzupassen. Je nach künftigen Ereignissen und Schwankungen kann es nicht ausgeschlossen werden, dass der VPI auch künftig Auswirkungen auf unsere Preisentwicklungen hat.

Wie sind Verbraucherpreisindex Anpassungen in den AGB's geregelt?

In den AGB der Geschäftskunden der zadego GmbH findest du folgende Regelung:

5.    ENTGELT / FÄLLIGKEIT / VERZUG / WERTSICHERUNG

5.12.    Um die Vertragsteile vor Nachteilen aus Geldwertschwankungen zu sichern, vereinbaren sie, sofern in den Vertragsunterlagen nicht Abweichendes vereinbart ist, eine Wertsicherung wie folgt. Die vereinbarten Entgelte erhöhen oder ermäßigen sich in dem Ausmaß, in dem die Ziffern des Verbraucherpreisindex 2015, die vom Statistik Austria laufend bekannt gegeben werden, steigen oder fallen. Als Ausgangszahl gilt die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Schwankungen bis zu 3 (drei) % nach oben oder unten werden nicht, darüberhinausgehende Schwankungen aber voll berücksichtigt. Wurden die Entgelte infolge mehr als 3 (drei) %-iger Änderung neu festgesetzt, bleiben sie in dieser Höhe solange gleich, bis eine erneute 3 (drei) %-ige Abweichung eine abermalige Anpassung an die Indexzahl erforderlich macht. Die Nichtberechnung bzw. Nichteinhebung der Wertsicherungsbeträge durch die zadego GmbH gilt unabhängig von der Dauer nicht als Verzicht auf die Wertsicherung der Entgelte.

Habe ich Recht auf ein außerordentliches Kündigungsrecht?

Ein außerordentliches Kündigungsrecht liegt nur dann vor, wenn AGB geändert werden. Dies ist nicht der Fall, daher besteht auch kein außerordentliches Kündigungsrecht. 

Ich habe weitere Fragen.

Diese Seite und der Bereich „Häufig gestellten Fragen“ werden laufend ergänzt. Solltest du dennoch Fragen haben, lege bitte ein Supportticket unter "Mein EB" - "Hilfe & Kontakt" an. 

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